Wir sind laut deutschem Jugendschutzgesetz seit dem 01. April 2016 dazu verpflichtet, vor jeder Bestellung zu überprüfen, ob der Besteller auch volljährig ist.
Demnach gilt: "Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden." (§ 10 Abs. 3 JuSchG).
Außerdem gilt: "Andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, [dürfen] an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden." (§ 9, Abs. 1, Punkt 2, JuSchG).
Wir unterstützen zu 100% den Jugendschutz in Deutschland, indem wir uns nach besten Möglichkeiten bemühen, dass Jugendliche unter 18 Jahren bei uns nicht einkaufen können – auch wenn dadurch der Bestellkomfort für unsere erwachsenen Kunden nicht erhöht wird.